FG Hessen - Urteil vom 13.04.2016
7 K 872/13
Normen:
EStG § 37 b;

Pauschalierung der Einkommensteuer; Widerruf

FG Hessen, Urteil vom 13.04.2016 - Aktenzeichen 7 K 872/13

DRsp Nr. 2016/15215

Pauschalierung der Einkommensteuer; Widerruf

Orientierungssätze: Zur Steuerpflicht von Prämien im Rahmen eines Bonusprogramms für Fotofachverkäufer. Ein Antrag auf Pauschalierung nach § 37 b EStG kann nicht widerrufen werden.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 37 b;

Tatbestand

Die Klägerin vertreibt Fotokameras, Objektive und Blitzgeräte. In den Streitjahren praktizierte sie in mehreren Aktionszeiträumen ein Verkaufsförderungsprogramm "Bonussystem für Verkaufsprofis", in dessen Rahmen ausschließlich beratende Fachverkäufer im stationären Handel-Betriebsinhaber wie dort angestellte Arbeitnehmer- für bestimmte verkaufte X-Produkte Bonuspunkte sammeln konnten. Nach einer Registrierung als "X-Clubmitglied" war es möglich, mit einer bestimmten Anzahl von gesammelten Punkten kostenfrei verschiedene Prämien aus einem vorgegebenen Prämienkatalog zu bestellen. Hiervon machten überwiegend angestellte Fachverkäufer und nur zu einem geringen Teil Betriebsinhaber Gebrauch. Die Abwicklung erfolgte über eine Firma A GmbH, die die Bonuspunkte erfasste und die Einlösung abwickelte. Die Sachprämien und Gutscheine stellte die A GmbH der Klägerin in Rechnung.

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