FG Nürnberg - Urteil vom 29.04.2009
3 K 1777/07
Normen:
LStR 2005 R 40 Abs. 2;

Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen

FG Nürnberg, Urteil vom 29.04.2009 - Aktenzeichen 3 K 1777/07

DRsp Nr. 2010/8238

Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen

Haben die tatsächlichen Kosten für Auslandsübernachtungen die Pauschalen unterschritten und wurden die Kosten in voller Höhe vom Arbeitgeber erstattet, kann der Ansatz der Pauschalen zu Recht versagt werden, da dies sonst zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde.

Normenkette:

LStR 2005 R 40 Abs. 2;

Tatbestand:

Streitig ist, ob dem Kläger die in R 40 Abs. 2 LStR 2005 vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtungen im Ausland zustehen.

Die Kläger sind verheiratet und werden im Streitjahr 2005 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Beide erzielen im Wesentlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Kläger ist als technischer Angestellter für die Firma A GmbH & Co GmbH in 1 tätig und führte in diesem Zusammenhang mehrere Auslandsdienstreisen durch.