I. Streitig ist die Höhe des in die Lohnsteuerkarte 2007 einzutragenden Werbungskostenfreibetrags anlässlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
1. Der ledige Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist in A wohnhaft und arbeitet im etwa 75 km entfernten B. Aus dem Beschäftigungsverhältnis bezog der Kläger Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit vereinfachtem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung vom 7. November 2006 begehrte der Kläger für das Jahr 2007 die Eintragung eines steuerfreien Jahresbetrages in Höhe von 4 255 EUR. Diesen Betrag ermittelte der Kläger wie folgt:
230 Fahrten x 75 km x 0,30 EUR: 5 175 EUR
abzüglich Werbungskostenpauschbetrag 920 EUR
Unterschiedsbetrag 4 255 EUR
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|