1. Das FG hält die ab 1.1.2007 geltende Regelung in § 9 Abs. 2EStG, nach der die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten qualifiziert werden, für verfassungswidrig.2. Die Neuregelung in § 9 Abs. 2EStG ab 1.1.2007 verstößt gegen das objektive wie gegen das subjektive Nettoprinzip sowie gegen das Gebot der Folgerichtigkeit.3. Allein das Ziel der Haushaltskonsolidierung rechtfertigt die gesetzliche Neuregelung nicht.4. Der Umstand, dass Aufwendungen für Fahrten ab dem 21 km weiterhin steuermindernd "wie Werbungskosten" abgezogen werden können, ändert nichts an der grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit der Vorschrift.5. Das FG holt nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG i. V. mit § 80BVerfGG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlagefrage ein.