FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.07.2005
3 K 1039/01
Normen:
KStG § 8 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1 § 6a ; HGB § 249 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1305
EFG 2005, 1674

Pensionsrückstellungen für Beamte nach Privatisierung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.07.2005 - Aktenzeichen 3 K 1039/01

DRsp Nr. 2005/14860

Pensionsrückstellungen für Beamte nach Privatisierung

Zur Zulässigkeit von Rückstellungen, die eine aus einem Eigenbetrieb einer Stadt hervorgegangene Aktiengesellschaft für zukünftige Erstattungsansprüche gebildet hat, die darauf beruhen, dass die Aktiengesellschaft vertraglich verpflichtet ist, der Stadt die Pensionen zu erstatten, die diese den von der Stadt zur Dienstleistung an die Aktiengesellschaft freigestellten Beamten später zahlen muss.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1 § 6a ; HGB § 249 ;

Tatbestand:

Die Klägerin, eine Aktiengesellschaft, ist eine Eigengesellschaft der Stadt M und für die Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas und Wasser zuständig. Sie ist durch Umwandlung des früheren Eigenbetriebs "Stadtwerke M" zum 1.1.1971 entstanden.