I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Im Jahr 1992 erhielten beide Kläger eine Abfindung für den Verlust der Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung nach dem Pensionsstatut der Carl-Zeiss-Stifung Jena (Pensionsstatut). Die Abfindungen unterwarf der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) einem ermäßigten Steuersatz gemäß § 34 Abs. 1, 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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