FG Münster - Urteil vom 13.01.2015
1 K 2332/12 F
Normen:
EStG § 13 Abs 1 Nr 1; BewG § 51; EStG § 15;

Pensionstierhaltung als Gewerbebetrieb

FG Münster, Urteil vom 13.01.2015 - Aktenzeichen 1 K 2332/12 F

DRsp Nr. 2015/7499

Pensionstierhaltung als Gewerbebetrieb

Betreibt ein Steuerpflichtiger eine sog. Pensionstierhaltung und stellt die Bewirtschaftung gepachteten Grünlands mangels organisatorischer, wirtschaftlicher und finanzieller Einheit mit der Pensionstierhaltung einen selbständigen (landwirtschaftlichen) Betrieb dar, erzielt der Steuerpflichtige aus der Pensionstierhaltung gewerbliche Einkünfte.

Normenkette:

EStG § 13 Abs 1 Nr 1; BewG § 51; EStG § 15;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin als Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Zukauf, der Ausbildung und dem Verkauf von Reitpferden eine den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zugehörige Tierhaltung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) mit der Folge betreibt, dass sie den Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln kann (§ 13a EStG), oder statt dessen – wovon das beklagte Finanzamt ausgeht – gewerbliche Einkünfte erwirtschaftet (§ 15 EStG).