FG Hamburg - Urteil vom 27.02.2003
V 272/98
Normen:
EStG § 11 Abs. 1 ; EStG § 19 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1000

Pensionszusage - Tantiemeverzicht

FG Hamburg, Urteil vom 27.02.2003 - Aktenzeichen V 272/98

DRsp Nr. 2003/8714

Pensionszusage - Tantiemeverzicht

Ein Gehaltsverzicht führt nur dann zum Zufluss von Bezügen aus nichtselbständiger Arbeit, wenn sich der Verzicht seinem wirtschaftlichen Gehalt nach als Verfügung über die Verwendung zugeflossenen Einkommens erweist.

Normenkette:

EStG § 11 Abs. 1 ; EStG § 19 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob von dem Arbeitgeber des Klägers für dessen Altersversorgung entrichtete Beitragszahlungen an eine Rückdeckungsversicherung steuerpflichtiger Arbeitslohn sind.

Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Der in 1939 geborene Kläger bezog im Streitjahr als Geschäftsführer der F GmbH - GmbH - in Hamburg Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. An der GmbH war der Kläger nicht beteiligt. Die Gehaltsabrede zwischen dem Kläger und der GmbH sah vor, dass er neben einem Festgehalt zusätzlich eine gewinnabhängige Tantieme erhalten sollte.