FG Niedersachsen - Urteil vom 16.08.2007
6 K 211/05
Normen:
EStG § 6a Abs. 1 ; KStG § 8 ;

Pensionszusage; Berechnung Überversorgung; Abgrenzung zu vGA - Berechnung der Überversorgung und Abgrenzung zur vGA bei Pensionszusagen

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.08.2007 - Aktenzeichen 6 K 211/05

DRsp Nr. 2007/18704

Pensionszusage; Berechnung Überversorgung; Abgrenzung zu vGA - Berechnung der Überversorgung und Abgrenzung zur vGA bei Pensionszusagen

1. Zu den Voraussetzungen der Bildung einer steuerwirksamen Rückstellung für Pensionsverpflichtungen. 2. Eine Überversorgung wird typisierend angenommen, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 v. H. der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt. 3. Bemessungsgrundlage dafür, ob der Geschäftsführer infolge der ihm zugesagten Anwartschaft überversorgt ist, ist immer nur der tatsächliche Aktivlohn. Hat ein Geschäftsführer auf Gehaltsbestandteile verzichtet, stellen diese keinen Aktivlohn dar. 4. Die Zuführung zu einer Pensionsrückstellung kann eine vGA sein.

Normenkette:

EStG § 6a Abs. 1 ; KStG § 8 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage.