FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 06.07.2016
9 K 9267/12
Normen:
FGO § 100 Abs. 1 S. 1; AO § 35; AO § 69; AO § 119 Abs. 2; AO § 119 Abs. 3; AO § 121 Abs. 1; AO § 125 Abs. 1; AO § 125 Abs. 2; EStG § 38 Abs. 3; EStG § 41a;
Fundstellen:
DStRE 2017, 997

Persönliche Haftung des Verfügungsberechtigten einer GmbH wegen rückständiger Abgabenverbindlichkeiten; Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids; Zweigliedrigkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.07.2016 - Aktenzeichen 9 K 9267/12

DRsp Nr. 2016/19544

Persönliche Haftung des Verfügungsberechtigten einer GmbH wegen rückständiger Abgabenverbindlichkeiten; Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids; Zweigliedrigkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

FGO § 100 Abs. 1 S. 1; AO § 35; AO § 69; AO § 119 Abs. 2; AO § 119 Abs. 3; AO § 121 Abs. 1; AO § 125 Abs. 1; AO § 125 Abs. 2; EStG § 38 Abs. 3; EStG § 41a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Beklagte den Kläger als Verfügungsberechtigten i. S. von § 35 der Abgabenordnung (AO) einer B... GmbH i. L. .......(künftig: GmbH) wegen rückständiger Abgabenverbindlichkeiten persönlich in Haftung nehmen kann.

Der 1966 geborene Kläger ist nach eigenen Angaben von Beruf Kaufmann. Er war vor Beginn der Streitjahre als Geschäftsführer einer D... GmbH .... sowie anschließend als Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter einer E... GmbH ......tätig. Über das Vermögen der E... GmbH wurde anschließend ein Insolvenzverfahren eröffnet.