Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Beklagte den Kläger als Verfügungsberechtigten i. S. von § 35 der Abgabenordnung (AO) einer B... GmbH i. L. .......(künftig: GmbH) wegen rückständiger Abgabenverbindlichkeiten persönlich in Haftung nehmen kann.
Der 1966 geborene Kläger ist nach eigenen Angaben von Beruf Kaufmann. Er war vor Beginn der Streitjahre als Geschäftsführer einer D... GmbH .... sowie anschließend als Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter einer E... GmbH ......tätig. Über das Vermögen der E... GmbH wurde anschließend ein Insolvenzverfahren eröffnet.
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