Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 482.661,87 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Inanspruchnahme als Haftungsschuldnerin für die Gewerbesteuerschulden der J. KG (im Folgenden: GmbH & Co. KG) im Veranlagungszeitraum 2007.
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