Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 482.661,87 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für die Gewerbesteuerschulden der J. KG im Veranlagungszeitraum 2007.
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