Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3.Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die persönliche Zurechnung von Gewinnerhöhungen aus der Rückgängigmachung eines unberechtigten Betriebsausgabenabzugs
Der Kläger hatte zusammen mit dem Beigeladenen im Jahr 2000 die KG gegründet, welche die Planung, Konstruktion und den Vertrieb von Blockheizkraftwerken sowie
die Zulieferung von Komponenten für Biogasanlagen zum Gegenstand hatte. Der Kläger und der Beigeladene waren zu gleichen Teilen als Kommanditisten an der KG beteiligt und alleinvertretungsberechtigte, geschäftsführende Gesellschafter der Komplementär-GmbH. Im Dezember 2008 wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen und der Beigeladene zum Liquidator bestellt. Auf Antrag des Beigeladenen wurde durch Beschluss des Amtsgerichts A. im August 2009 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KG eröffnet.
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