FG Thüringen - Urteil vom 23.02.2016
2 K 16/13
Normen:
BGB § 823 Abs. 2; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10;
Fundstellen:
DStR 2016, 8
DStRE 2016, 967

Persönliche Zurechnung von Gewinnerhöhungen aus der Rückgängigmachung eines unberechtigten Betriebsausgabenabzugs

FG Thüringen, Urteil vom 23.02.2016 - Aktenzeichen 2 K 16/13

DRsp Nr. 2016/6360

Persönliche Zurechnung von Gewinnerhöhungen aus der Rückgängigmachung eines unberechtigten Betriebsausgabenabzugs

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3.

Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 2; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10;

Tatbestand

Streitig ist die persönliche Zurechnung von Gewinnerhöhungen aus der Rückgängigmachung eines unberechtigten Betriebsausgabenabzugs

Der Kläger hatte zusammen mit dem Beigeladenen im Jahr 2000 die KG gegründet, welche die Planung, Konstruktion und den Vertrieb von Blockheizkraftwerken sowie

die Zulieferung von Komponenten für Biogasanlagen zum Gegenstand hatte. Der Kläger und der Beigeladene waren zu gleichen Teilen als Kommanditisten an der KG beteiligt und alleinvertretungsberechtigte, geschäftsführende Gesellschafter der Komplementär-GmbH. Im Dezember 2008 wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen und der Beigeladene zum Liquidator bestellt. Auf Antrag des Beigeladenen wurde durch Beschluss des Amtsgerichts A. im August 2009 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KG eröffnet.