Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 1. Dezember 2016 -
Der Klägerin wird für das Verfahren im ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Frank Schwerdtner, Bad Säckingen, als Prozessbevollmächtigter beigeordnet. Die Klägerin hat keine monatlichen Raten auf die Prozesskosten zu zahlen.
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