I.
Der Antragsteller betreibt in S. ein Unternehmen der Werbebranche. Wegen Steuerrückständen pfändete der Antragsgegner am 26. November 2001 die Konten des Antragstellers bei der X.-Bank in S.
Am 29. November 2002 stellte der Antragsteller beim Finanzgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Bl. 21):
1. Die Pfändungsverfügung vom 26. November 2001 sofort aufzuheben.
2. dem Steuerpflichtigen Vollstreckungsaufschub von 1 Monat zu gewähren.
Die Existenz des Antragstellers sei erheblich gefährdet. Der endgültige Rechtsschutz in Form von Einspruch und Klage gegen die Ablehnung der Stundung werde ihm abgeschnitten.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|