Pflege; Betreuung; Einnahme; Einkünfteerzielungsabsicht; Sittliche Verpflichtung - Keine sittliche Verpflichtung aufgrund langjähriger enger Beziehung.
FG Hessen, Urteil vom 20.09.2000 - Aktenzeichen 5 K 1668/00
DRsp Nr. 2001/1790
Pflege; Betreuung; Einnahme; Einkünfteerzielungsabsicht; Sittliche Verpflichtung - Keine sittliche Verpflichtung aufgrund langjähriger enger Beziehung.
1. Die Entgegennahme von Geldleistungen im Zusammenhang mit nicht auf familienrechtlicher Grundlage erbrachten Pflege- und Betreuungsleistungen läßt auf das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht schließen.2. Eine langjährige enge Beziehung begründet noch keine sittliche Verpflichtung zur Übernahme von Pflege- und Betreuungsleistungen, die zur Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 36 EStG führt.