Streitig ist, ob Aufwendungen für das Studium "Pflegedienstleitung/Pflegemanagement" Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit darstellen.
Die Klägerin hatte eine Ausbildung als Krankenschwester absolviert und war mehrere Jahre in diesem Beruf tätig gewesen. Im Streitjahr arbeitete sie als Teilzeitbeschäftigte - mit einem Beschäftigungsgrad von zunächst 65 % und danach von 51,95 % - vom 01.01. bis 30.11. als Stationsleiterin in den Krankenanstalten K. und seit 01.12. als stellvertretende Pflegedienstleiterin im Krankenhaus R..
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