Strittig ist, ob dem Kläger Kindergeld für ein volljähriges marokkanisches Kind, das er in seinen Haushalt aufgenommen hat, zusteht.
Der Kläger wohnt mit seiner Ehefrau in ... . In seinem Haus wohnte von 1977 bis 1992 ein Ehepaar marokkanischer Nationalität, deren Tochter ... am 26.3.1978 geboren wurde. Da die Ehe des Klägers kinderlos geblieben ist, zogen der Kläger und seine Ehefrau ... nach deren Angaben von Anfang an wie eine eigene Tochter auf. Sie war wegen der Berufstätigkeit ihrer Eltern nicht nur in den Abend- und Nachtstunden in ihrer Obhut, sondern auch tagsüber. Bei fast allen Besorgungen und Reisen wurde sie mitgenommen. Der Kläger war u.a. Elternvertreter im Kindergarten, in Grundschule und Gymnasium. Im Jahre 1992 kehrten die Eltern ... nach Marokko zurück. Die Bemühungen des Klägers und seiner Ehefrau. sie zum Bleiben ... zu bewegen, waren vergeblich.
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