Pflegepauschbetrag; Aufteilung; Grundpflege; Einnahmen; Außergewöhnliche Belastung - Keine Aufteilung des Pflegepauschbetrags bei Bezug von weitergeleitetem Pflegegeld
FG Hessen, Urteil vom 09.10.2006 - Aktenzeichen 11 K 1760/03
DRsp Nr. 2007/7789
Pflegepauschbetrag; Aufteilung; Grundpflege; Einnahmen; Außergewöhnliche Belastung - Keine Aufteilung des Pflegepauschbetrags bei Bezug von weitergeleitetem Pflegegeld
1. Eine Aufteilung des Pflegepauschbetrages kommt nicht in Betracht, wenn einer der Pflegenden für die Pflege weitergeleitetes Pflegegeld erhält.2. Das Pflegegeld, das der Pflegebedürftige an den Pflegenden weiterleitet, zählt zu den Einnahmen im Sinne von § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG und schließt die gleichzeitige Geltendmachung eines Pflegepauschbetrages aus.