OLG Stuttgart - Beschluss vom 13.12.2016
14 U 51/16
Normen:
HGB § 161;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 09.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 35 O 71/15

Pflicht der Kommanditisten einer Publikums-KG zur Zustimmung zu einem Sanierungskonzept

OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.12.2016 - Aktenzeichen 14 U 51/16

DRsp Nr. 2017/6870

Pflicht der Kommanditisten einer Publikums-KG zur Zustimmung zu einem Sanierungskonzept

Ist eine Gesellschaft sanierungsbedürftig und ein Sanierungskonzept zur Erhaltung des gemeinsam Geschaffenen dringend erforderlich, so ist ein Gesellschafter verpflichtet, einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss zuzustimmen.

Tenor

1.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 09.06.2016, Az. 35 O 71/15 KfH, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert. Auch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung ist nicht geboten.

2.

Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

Normenkette:

HGB § 161;

Gründe

Das Landgericht hat zu Recht die Klage abgewiesen, soweit die Kläger sich gegen die am 26.06.2015 gefassten Gesellschafterbeschlüsse wenden.