FG Niedersachsen, vom 23.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 397/10
Pflicht des Betreibers einer Internethandelsplattform zur Beantwortung eines Sammelauskunftsersuchens der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer
BFH, Urteil vom 16.05.2013 - Aktenzeichen II R 15/12
DRsp Nr. 2013/16919
Pflicht des Betreibers einer Internethandelsplattform zur Beantwortung eines Sammelauskunftsersuchens der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer
Die Beantwortung eines Sammelauskunftsersuchens der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform kann nicht wegen einer privatrechtlich vereinbarten Geheimhaltung dieser Daten abgelehnt werden.