OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.11.2001
23 U 20/01
Normen:
StBerG § 68 ; AO § 122 Abs. 1, Abs. 2 § 155 Abs. 1 Satz 2 ; BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1 § 284 Abs. 1 § 288 Abs. 1 ; ZPO § 693 Abs. 2 § 97 Abs. 1 § 92 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 713 ;
Vorinstanzen:
LG Kleve, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 49/00

Pflicht des Steuerberaters, sich im Bundessteuerblatt und in Fachzeitschriften für Steuerberater über höchstrichterliche Rechtsprechung zu informieren

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2001 - Aktenzeichen 23 U 20/01

DRsp Nr. 2002/2842

Pflicht des Steuerberaters, sich im Bundessteuerblatt und in Fachzeitschriften für Steuerberater über höchstrichterliche Rechtsprechung zu informieren

Ein Steuerberater hat von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichende Stimmen im Schrifttum und bei Gerichten der unteren Instanzen zu beachten, wenn sie evident auf eine neue Rechtsentwicklung hinweisen und eine neue Antwort auf bisher nicht entschiedene Fragen nahelegen. Die in der Zeitschrift "Der Betrieb", in regelmäßigen Abständen veröffentlichten Übersichten zu Steuerverfahren beim BFH, BVerFG und EuGH muss ein Steuerberater weder regelmäßig noch zeitnah lesen, da sich hieraus für ihn nur unzureichende Informationen ergeben. Für die Kenntnisnahme der höchstrichterlichen Entscheidungen ist dem Steuerberater eine Karenzzeit von vier bis sechs Wochen ab Veröffentlichung im Bundessteuerblatt und in Fachzeitschriften für Steuerberater zuzubilligen.

Normenkette:

StBerG § 68 ; AO § 122 Abs. 1, Abs. 2 § 155 Abs. 1 Satz 2 ; BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1 § 284 Abs. 1 § 288 Abs. 1 ; ZPO § 693 Abs. 2 § 97 Abs. 1 § 92 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 713 ;

Tatbestand: