FG Hessen - Urteil vom 22.10.2020
9 K 1224/19
Normen:
EStG § 21;
Fundstellen:
ZInsO 2021, 1518

Pflicht des Zwangsverwalters zur Entrichtung der Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners aus der Vermietung des durch den Zwangsverwalter beschlagnahmten Grundstücks

FG Hessen, Urteil vom 22.10.2020 - Aktenzeichen 9 K 1224/19

DRsp Nr. 2021/7785

Pflicht des Zwangsverwalters zur Entrichtung der Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners aus der Vermietung des durch den Zwangsverwalter beschlagnahmten Grundstücks

Orientierungssätze: Der Zwangsverwalter hat die Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners zu entrichten, soweit sie aus der Vermietung des im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstücke herrührt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 21;

Tatbestand

Der Kläger ist Zwangsverwalter über das Grundstück A. Die Zwangsverwaltung wurde am 14.06.2018 vom Amtsgericht angeordnet (Bestallungsurkunde Bl. 1 Steuerakten). Über das Vermögen des Grundstückseigentümers und dessen Ehefrau, Eheleute B, wurde bereits vorher am 24.01.2018 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Das vorbezeichnete Grundstück ist mit einem Mehrfamilienhaus (4 Mietparteien) bebaut. Ausweislich des Insolvenzgutachtens des Insolvenzverwalters C belaufen sich die monatlichen Mieteinkünfte auf 2.060 € (Bl. 3 Steuerakten).

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