Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. Oktober 2017 in der berichtigten Fassung vom 10. November 2017 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 2). Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
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