FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 06.07.2022
9 K 9009/22
Normen:
FGO § 52d S. 1-2;
Fundstellen:
BB 2022, 2199

Pflicht einer Rechtsanwaltsgesellschaft zur Übermittlung der Klage als elektronisches Dokument i.R.d. Haftung für Steuerschulden

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.07.2022 - Aktenzeichen 9 K 9009/22

DRsp Nr. 2022/12941

Pflicht einer Rechtsanwaltsgesellschaft zur Übermittlung der Klage als elektronisches Dokument i.R.d. Haftung für Steuerschulden

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

FGO § 52d S. 1-2;

Tatbestand

Der Beklagte nahm den Kläger mit Haftungsbescheid vom 29. September 2020 für Steuerschulden der Firma B... GmbH in Haftung. Der Haftungsbescheid wurde der Klägervertreterin, C... GmbH, am 5. Oktober 2020 gegen Empfangsbekenntnis zugestellt.

Gegen den Haftungsbescheid wurde am 5. November 2020 Einspruch eingelegt.

Der Beklagte wies den Einspruch mit Einspruchsentscheidung vom 14. Dezember 2021 zurück. Die Einspruchsentscheidung wurde der Klägervertreterin am 16. Dezember 2021 (Donnerstag) zugestellt. In der Rechtsbehelfsbelehrung wurde zur Form der Klage ausgeführt:

"Die Klage ist bei dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Von-Schön-Straße 10, 03050 Cottbus schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle des Finanzgerichts zu erklären."

Die Rechtsbehelfsbelehrung enthielt keine Angaben zur Übermittlung der Klage als elektronisches Dokument.

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