Streitig ist, ob ein Anspruch auf Änderung eines Einkommensteuerbescheides mit rechtlichen Folgen für Vorjahre (Verlustrücktrag) bzw. für einen Gewerbesteuermessbescheid besteht.
Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Der Kläger betreibt ein Einzelunternehmen "Büromaschinen-Leasing". Er ist außerdem Geschäftsführer der R Bürotechnik GmbH, H (im folgenden: GmbH), an der er mehrheitlich beteiligt ist, und erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus verschiedenen anderen Beteiligungen.
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