FG Hessen - Urteil vom 26.02.2020
4 K 594/18
Normen:
AO § 60a Abs. 1;

Pflicht zur Bestätigung der Erfüllung der Steuerbegünstigungsvoraussetzungen durch gesonderte Feststellung

FG Hessen, Urteil vom 26.02.2020 - Aktenzeichen 4 K 594/18

DRsp Nr. 2021/7792

Pflicht zur Bestätigung der Erfüllung der Steuerbegünstigungsvoraussetzungen durch gesonderte Feststellung

Tenor

Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 09.12.2016 und der Einspruchsentscheidung vom 20.03.2018 wird der Beklagte verpflichtet, durch Bescheid die Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO für die Gesellschaftsverträge in den Fassungen auf Grund der Gesellschafterbeschlüsse vom xx.xx.05.2012 und vom xx.xx.2005 gesondert festzustellen.

Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähigen Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 60a Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte es zu Recht abgelehnt hat, der Klägerin für die Jahre 2015 bis 2017 die Erfüllung der sog. satzungsgemäßen Voraussetzungen der Steuerbegünstigung durch gesonderte Feststellung zubestätigen.