LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 01.07.2020
15 Sa 289/20
Normen:
AGG § 22;
Fundstellen:
MDR 2020, 1257
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 22.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 55 Ca 4691/19

Pflicht zur Darlegung von Indizien bei Entschädigungsansprüchen wegen DiskriminierungUnbeachtlichkeit pauschaler Behauptungen im Diskriminierungsprozess

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.07.2020 - Aktenzeichen 15 Sa 289/20

DRsp Nr. 2020/11432

Pflicht zur Darlegung von Indizien bei Entschädigungsansprüchen wegen Diskriminierung Unbeachtlichkeit pauschaler Behauptungen im Diskriminierungsprozess

Auch bei der Darlegung von Indizien im Rahmen eines Diskriminierungsprozesses reichen Behauptungen ins Blaue hinein nicht aus.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 22. Januar 2020 - 55 Ca 4691/19 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 22;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierung aufgrund seiner Schwerbehinderung in Höhe von zuletzt 2.000,00 € brutto. Hinsichtlich des übrigen unstreitigen Sachverhalts und des Vorbringens der Parteien in der 1. Instanz wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen (§ 69 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz).