Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. vom 07.06.2013 gegen die Zwangsgeldfestsetzung im Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 28.05.2013, erlassen am 03.06.2013 - HRB 1xxxx - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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