OLG Köln - Beschluss vom 19.07.2013
2 Wx 170/13
Normen:
GmbHG § 40 Abs. 2; HGB § 14 S. 1;
Fundstellen:
DNotZ 2014, 387
DStR 2013, 13
FGPrax 2013, 272
GmbHR 2014, 28

Pflicht zur Einreichung einer Gesellschafter-Zwischenliste nach Aufteilung eines Geschäftsanteils

OLG Köln, Beschluss vom 19.07.2013 - Aktenzeichen 2 Wx 170/13

DRsp Nr. 2013/24080

Pflicht zur Einreichung einer Gesellschafter-Zwischenliste nach Aufteilung eines Geschäftsanteils

Wird ein Geschäftsanteil an einer GmbH geteilt und die durch diese Teile entstehenden Anteile an zwei neue Gesellschafter abgetreten, so ist die Gesellschaft verpflichtet, beim Handelsregister eine Zwischenliste einzureichen, aus der sich der Zustand nach Aufteilung des Geschäftsanteils und vor Abtretung an die neuen Gesellschafter ergibt.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. vom 07.06.2013 gegen die Zwangsgeldfestsetzung im Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 28.05.2013, erlassen am 03.06.2013 - HRB 1xxxx - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

GmbHG § 40 Abs. 2; HGB § 14 S. 1;

Gründe

I.