I.
Streitig ist die auf Grund einer beim Antragsteller durchgeführten Umsatzsteuersonderprüfung vorgenommenen Hinzuschätzung von Umsatzerlösen zu 19 % Umsatzsteuer in Höhe von ... € (netto).
Der Antragsteller betreibt einen Nutzfahrzeughandel .... Ein großer Teil seiner Kundschaft bezahlt den jeweiligen Kaufpreis per Banküberweisung. Einige Kunden bezahlten laut den vorliegenden Ausgangsrechnungen den Kaufpreis jedoch bar an den Antragsteller.
Der Antragsgegner führte beim Antragsteller eine Umsatzsteuersonderprüfung für den Prüfungszeitraum 1. Quartal 2018 durch.
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