I.
Im Revisionsverfahren ist streitig, ob dem Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) Kindergeld für seinen minderjährigen Sohn (S) und seine minderjährige Tochter (T) für den Zeitraum September 2006 bis August 2009 (Streitzeitraum) in voller Höhe nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zusteht.
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