Auf die Berufung des Klägers wird das am 28. September 2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Detmold abgeändert.
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 85.000,00 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Juli 2016.
2.
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