BGH - Beschluß vom 29.03.2007
IX ZR 102/06
Normen:
BGB § 280 § 675 ; StBerG § 68 ;
Fundstellen:
DB 2007, 1400
Vorinstanzen:
OLG Hamm, vom 17.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 25 U 115/05
LG Dortmund, vom 23.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 554/04

Pflichten des Steuerberaters zur Verfolgung von Entwicklungen des Steuerrechts; Beginn der Verjährung von Ansprüchen

BGH, Beschluß vom 29.03.2007 - Aktenzeichen IX ZR 102/06

DRsp Nr. 2007/8817

Pflichten des Steuerberaters zur Verfolgung von Entwicklungen des Steuerrechts; Beginn der Verjährung von Ansprüchen

1. Ein Steuerberater ist nicht verpflichtet, regelmäßig die Zeitschrift "Capital" zu lesen, da ein nur alle zwei Wochen erscheinendes Anlegermagazin keine Quelle ist, aus der er sich aktuell über Entwicklungen des Steuerrechts informieren kann.2. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater beginnt mit der Bestandskraft der betreffenden Steuerbescheide, da hierdurch der Schaden endgültig wird. Dass dieser durch Entwicklungen der Rechtsprechung erst später als solche erkennbar wird, ändert daran nichts.

Normenkette:

BGB § 280 § 675 ; StBerG § 68 ;

Gründe:

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO).

Ein Steuerberater ist nicht verpflichtet, regelmäßig die Zeitschrift "Capital" zu lesen. Der Bundesgerichtshof hat eine Verpflichtung des Steuerberaters erwogen, Entwicklungen des Steuerrechts auch in der Tagespresse zu verfolgen, wenn Fachzeitschriften nicht die notwendige Aktualität verbürgen (Urt. v. 15. Juli 2004 - IX ZR 472/00, NJW 2004, 3487). Ein nur alle zwei Wochen erscheinendes Anlegermagazin ist keine wesentliche Informationsquelle in diesem Sinne.