In dem Rechtsstreit (...)
wird die Beklagte darauf hingewiesen, dass der Senat ihrer Berufung einstimmig keine Aussicht auf Erfolg beimisst. Da auch die übrigen Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO vorliegen, ist beabsichtigt, die Berufung ohne Anberaumung einer mündlichen Verhandlung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.
I.
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