Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 20. Dezember 2021 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 8.345,28 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte mit ihrer Klage auf Zahlung von 8.345,28 € und von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, jeweils nebst Zinsen, nach Widerruf eines zwischen den Parteien geschlossenen Kraftfahrzeugleasingvertrags in Anspruch. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.
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