OLG Düsseldorf - Urteil vom 10.02.2000
13 U 147/99
Normen:
BGB § 675 § 387 ;
Fundstellen:
BB 2001, 1120

Pflichten eines Steuerberaters im Rahmen eines Treuhandauftrages; Aufrechnung mit eigenen Forderungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2000 - Aktenzeichen 13 U 147/99

DRsp Nr. 2005/7358

Pflichten eines Steuerberaters im Rahmen eines Treuhandauftrages; Aufrechnung mit eigenen Forderungen

Wird einem Steuerberater ein Geldbetrag überlassen mit der Auflage, diesen an eine bestimmte Person weiterzuleiten, so ist er gehindert, gegen die Anspruch mit eigenen Honoraransprüchen aufzurechnen. Eine Aufrechnung ist lediglich hinsichtlich des Honorars für die Ausführung des Treuhandauftrages zulässig.

Normenkette:

BGB § 675 § 387 ;
Fundstellen
BB 2001, 1120