OLG Bamberg - Urteil vom 14.05.2002
5 U 130/01
Normen:
EStG § 23 (a.F.) ; BGB § 249 ; BGB § 254 ; BGB § 280 ;
Fundstellen:
OLGReport-Bamberg 2003, 313
Vorinstanzen:
LG Coburg, vom 03.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 22 O 103/01

Pflichtverletzung des Steuerberaters durch Unterlassung

OLG Bamberg, Urteil vom 14.05.2002 - Aktenzeichen 5 U 130/01

DRsp Nr. 2003/6205

Pflichtverletzung des Steuerberaters durch Unterlassung

Weist der Steuerberater im Rahmen eines bestehenden Dauermandats nicht auf eine bevorstehende, durch Veröffentlichungen in der Fachliteratur bekannte, verschärfende Steuer-Gesetzesänderung hin, obwohl er von einer entsprechenden Gestaltungsplanung seines Mandanten informiert war, so liegt eine positive Vertragsverletzung vor, die eine Schadensersatzpflicht auslöst.

Normenkette:

EStG § 23 (a.F.) ; BGB § 249 ; BGB § 254 ; BGB § 280 ;

Tatbestand:

Der Kläger nimmt den Beklagten wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Steuerberatermandat in Anspruch.