FG Hessen - Urteil vom 28.03.2006
2 K 1009/05
Normen:
EStG § 10d Abs. 4 ;

Pilot; Ausbildung; Seminarkosten; Bestandskraft; Verlustfeststellung - Verlustfeststellung bei bestandskräftigen Bescheiden

FG Hessen, Urteil vom 28.03.2006 - Aktenzeichen 2 K 1009/05

DRsp Nr. 2006/20735

Pilot; Ausbildung; Seminarkosten; Bestandskraft; Verlustfeststellung - Verlustfeststellung bei bestandskräftigen Bescheiden

1. Ein Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages ist nach Bestandskraft eines Bescheides nur zulässig, wenn eine Änderungsvorschrift eingreift. 2. Eine zwischenzeitlich eingetretene Änderung der Rechtsprechung berechtigt nicht zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs bei einem bestandskräftigen Bescheid.

Normenkette:

EStG § 10d Abs. 4 ;

Tatbestand: