BFH - Beschluß vom 08.02.2001
III S 15/00
Normen:
FGO § 142 ; ZPO §§ 114 117 Abs. 2 ;

PKH - Aussicht auf Erfolg

BFH, Beschluß vom 08.02.2001 - Aktenzeichen III S 15/00

DRsp Nr. 2001/10610

PKH - Aussicht auf Erfolg

Ein PKH-Ast. muss innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht nur das Gesuch um PKH und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der vorgeschriebenen Form einreichen, sondern auch zumindest in laienhafter Weise einen Zulassungsgrund i.S.d. § 115 Abs. 2 FGO a.F. oder einen absoluten Revisionsgrund darlegen.

Normenkette:

FGO § 142 ; ZPO §§ 114 117 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Mit Urteil vom 12. September 2000 hat das Finanzgericht (FG) die Klage des Klägers und Antragstellers (Kläger) gegen den Bescheid über die gesonderte Feststellung des Gewinns 1991 abgewiesen. Der Kläger hatte sich dagegen gewehrt, dass in den Aufgabegewinn seines am 31. Dezember 1991 aufgegebenen Gewerbebetriebs der Veräußerungsgewinn von zwei betrieblichen Grundstücken in E und W einbezogen worden war. Er hatte im Wesentlichen vorgetragen, der Gewinn aus der Veräußerung des Grundstücks in E sei erst

im Jahre 1993 zu erfassen.