BFH - Beschluss vom 13.10.2005
VII S 46/05 (PKH)
Normen:
AO § 370 ; FGO § 142 ; StGB § 27 ; TabakStG § 21 ; ZK Art. 38 Art. 40 Art. 202 Art. 233 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 628

PKH - keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision; Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft

BFH, Beschluss vom 13.10.2005 - Aktenzeichen VII S 46/05 (PKH)

DRsp Nr. 2006/598

PKH - keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision; Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft

1. Die hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Revision als Voraussetzung für die Gewährung von PKH folgt nicht allein daraus, dass das FG die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen hat. Denn dieser Zulassungsgrund enthält keine Aussage darüber, ob das Rechtsmittel erfolgreich sein wird, sondern nur darüber, dass ein Interesse der Allgemeinheit an der Klärung einer bestimmten Rechtsfrage besteht.2. Das vorschriftswidrige Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft ist spätestens dann beendet, wenn die Waren ihren ersten Bestimmungsort erreicht haben und die Beschlagnahme erfolgt, nachdem mit der Entladung des Transportmittels begonnen wurde.3. Der Begriff des Verbringens ist im Gemeinschaftsrecht nicht ausdrücklich definiert. Es besteht aber Einigkeit darüber, dass die Ware nicht nur objektiv in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangen darf, sondern dass dies auch willentlich geschieht.

Normenkette:

AO § 370 ; FGO § 142 ; StGB § 27 ; TabakStG § 21 ; ZK Art. 38 Art. 40 Art. 202 Art. 233 ; ZPO § 114 ;

Gründe: