BFH - Beschluß vom 03.08.1999
VIII B 49/99
Normen:
FGO § 69 Abs. 3, § 128 Abs. 3, § 142 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 70

PKH-Ablehnung; Beschwerde

BFH, Beschluß vom 03.08.1999 - Aktenzeichen VIII B 49/99

DRsp Nr. 2001/13405

PKH-Ablehnung; Beschwerde

Grundsätzlich erledigt sich mit der Beendigung der Instanz - hier durch unanfechtbaren FG-Beschluss - auch der Antrag auf Bewilligung von PKH bzw. die gegen deren Versagung eingelegte Beschwerde, denn die Gewährung von PKH setzt ein noch anhängiges Verfahren in der Hauptsache voraus.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 3, § 128 Abs. 3, § 142 ;
Fundstellen
BFH/NV 2000, 70