BFH, Beschluß vom 03.08.1999 - Aktenzeichen VIII B 50/99
DRsp Nr. 2001/13406
PKH-Ablehnung; Beschwerde
Grundsätzlich erledigt sich mit der Beendigung der Instanz - hier durch unanfechtbaren FG-Beschluss - auch der Antrag auf Bewilligung von PKH bzw. die gegen deren Versagung eingelegte Beschwerde, denn die Gewährung von PKH setzt ein noch anhängiges Verfahren in der Hauptsache voraus.