BFH - Beschluß vom 27.05.1999
VIII S 6/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 3 S. 2 §§ 120 142 Abs. 1 ; ZPO §§ 114 117 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1374

PKH-Antrag für NZB-Verfahren, Einreichung beim FG

BFH, Beschluß vom 27.05.1999 - Aktenzeichen VIII S 6/98

DRsp Nr. 1999/8405

PKH-Antrag für NZB-Verfahren, Einreichung beim FG

1. Über den beim FG nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten Antrag auf Gewährung von PKH für das Beschwerdeverfahren ist der BFH berufen. 2. Die Einreichung des Antrags beim FG ist unschädlich. Da das FG für den Empfang einer Revision und einer NZB zuständig ist, erstreckt sich die Empfangszuständigkeit auch auf die diese Rechtsmittel beziehenden Anträge auf Gewährung von PKH.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 3 S. 2 §§ 120 142 Abs. 1 ; ZPO §§ 114 117 ;

Gründe:

Der Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe (PKH) und Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nicht begründet.