I. Die Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) beantragte Prozesskostenhilfe (PKH) für ihre Klagen gegen den Beklagten (Finanzamt --FA--) wegen Einkommensteuer 1992 bis 1995 und 1997 sowie Erlass von Zinsen zur Einkommensteuer 1993 und 1994.
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