Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) begehrte nach erfolglosem Einspruch Prozeßkostenhilfe (PKH) für den als "Entwurf" beigefügten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von die Jahre 1991 bis 1994 betreffenden Umsatzsteuer-, Einkommensteuer- und Gewerbesteuermeßbescheiden.
Mit Beschluß vom 22. Dezember 1998 zum Verfahren ... hat das Finanzgericht (FG) den Antrag der Antragstellerin, ihr für die Klagen gegen die entsprechenden Bescheide PKH zu gewähren, mangels hinreichender Erfolgsaussicht zurückgewiesen. Diesen Beschluß hat die Antragstellerin nicht angefochten.
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