Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) wurde mit Rückforderungsbescheid vom 28. April 1997 zur Rückzahlung eines aus der Zusammenveranlagung mit dem nunmehr getrennt lebenden Ehemann zur Einkommensteuer 1995 herrührenden und vom Beschwerdegegner (Finanzamt) an sie ausbezahlten Erstattungsbetrages in Höhe von 3 554,62 DM aufgefordert. Der Einspruch blieb erfolglos. Für die Durchführung des Klageverfahrens beantragte die Antragstellerin Gewährung von Prozeßkostenhilfe (PKH). Über die Klage ist noch nicht entschieden.
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