PKH; Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
BFH, Beschluß vom 22.01.1999 - Aktenzeichen X B 127/98
DRsp Nr. 1999/3650
PKH; Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse i.S.v. § 114ZPO sind, wie sich aus der Legaldefinition des § 117 Abs. 2ZPO ergibt, Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten des Ast.2. Auf Verlangen des Gerichts hat der Ast. Angaben über diese Verhältnisse glaubhaft zu machen oder bestimmte Fragen zu beantworten. Werden diese Frage nicht oder nicht genügend beantwortet, lehnt das Gericht die Bewilligung von PKH insoweit ab.