BFH - Beschluß vom 22.01.1999
X B 127/98
Normen:
FGO § 142 ; ZPO §§ 114 117 Abs. 2 § 118 Abs. 2 S. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 952

PKH; Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

BFH, Beschluß vom 22.01.1999 - Aktenzeichen X B 127/98

DRsp Nr. 1999/3650

PKH; Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse i.S.v. § 114 ZPO sind, wie sich aus der Legaldefinition des § 117 Abs. 2 ZPO ergibt, Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten des Ast. 2. Auf Verlangen des Gerichts hat der Ast. Angaben über diese Verhältnisse glaubhaft zu machen oder bestimmte Fragen zu beantworten. Werden diese Frage nicht oder nicht genügend beantwortet, lehnt das Gericht die Bewilligung von PKH insoweit ab.

Normenkette:

FGO § 142 ; ZPO §§ 114 117 Abs. 2 § 118 Abs. 2 S. 4 ;

Gründe: