In dem Hauptsacheverfahren wegen Einkommensteuer und Umsatzsteuer 1995 und 1996 hat das Finanzgericht (FG) die Klage im Wesentlichen abgewiesen, ohne die Revision zuzulassen. Das Urteil vom 18. Mai 1999 ist dem Antragsteller am 20. Juli 1999 zugestellt worden.
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