BFH - Beschluß vom 16.02.2001
IX B 120/00
Normen:
FGO § 142 Abs. 1 § 155 ; ZPO §§ 114 117 ;

PKH; Erklärung gem. § 117 Abs. 2 ZPO

BFH, Beschluß vom 16.02.2001 - Aktenzeichen IX B 120/00

DRsp Nr. 2001/11011

PKH; Erklärung gem. § 117 Abs. 2 ZPO

1. Dem Antrag auf PKH sind die Erklärung des Beteiligten über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege unter Verwendung der amtlichen Vordrucke beizufügen. 2. Grds. kann im Beschwerdeverfahren auch neues Vorbringen berücksichtigt werden. Dies gilt im PKH-Verfahren aber insoweit nicht, als mit dem neuen Vorbringen die gem. § 117 Abs. 2 bis 4 ZPO gesetzlich vorgeschriebene Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - auch in Teilen - nachgeholt wird.

Normenkette:

FGO § 142 Abs. 1 § 155 ; ZPO §§ 114 117 ;

Gründe: