I. Die Antragstellerin, Beschwerdeführerin und Klägerin (Klägerin) wurde als Rechtsnachfolgerin ihres 1993 gestorbenen Ehemannes zur Umsatzsteuer für das Jahr 1991 veranlagt. Nach erfolglosem Einspruch erhob ihr Prozeßvertreter für sie gegen den Steuerbescheid Klage und beantragte, ihr für dieses Verfahren Prozeßkostenhilfe (PKH) zu gewähren.
Da der Prozeßvertreter die Prozeßvollmacht und die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin nicht eingereicht hatte, wurde er seitens des Finanzgerichts (FG) aufgefordert, dies nachzuholen. Nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Fristen wies das FG den Antrag auf Bewilligung von PKH als unzulässig ab. Der Beschluß ist dem Prozeßvertreter am 8. September 1998 zugestellt worden.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|